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Lizenzbedingungen


Endbenutzer - Lizenzvertrag

Dieser Lizenzvertrag für das Produkt "PreProducer" der PreProducer Software UG (haftungsbeschränkt) ist ein rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen, als natürliche oder juristische Person und der PreProducer Software UG (haftungsbeschränkt). Durch das Aktivieren der Schaltfläche "Lizenzvertrag akzeptieren" stimmen Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags sowie der Datenschutzerklärung zu. Wenn Sie den Bestimmungen des Vertrags nicht zustimmen, aktivieren Sie die Schaltfläche nicht. Ansonsten erklären Sie sich damit einverstanden, die nachfolgenden Bedingungen zur Nutzung der Software "PreProducer" zu befolgen. Sie bestätigen, dass Sie den Lizenzvertrag und die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben und die Bedingungen einhalten. Die von Ihnen an PreProducer abgegebenen persönlichen Angaben unterliegen dem Datenschutz und werden von PreProducer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht durch richterlichen Beschluss erforderlich ist.

Lizenzgewährung

Die PreProducer Software UG (haftungsbeschränkt) erteilt hiermit eine nichtausschließliche Lizenz zur Verwendung der Software "PreProducer" und aller damit in Verbindung stehender Dokumentationen. Diese Lizenz ist abhängig von folgenden Bestimmungen:

  1. Die Software darf nur über die von der PreProducer Software UG (haftungsbeschränkt) eingerichteten Internetseiten www.preproducer.de und www.preproducer.com und deren Subdomains aufgerufen und verwendet werden.
  2. Die Software darf von beliebig vielen an dem jeweiligen Projekt beteiligten Personen und auf beliebig vielen Computern unter Verwendung der für die Benutzer des Projekts festgelegten Passwörter für den Zeitraum der Lizenzgewährung benutzt werden.
  3. Lizenzgewährung für einmalige Projektbuchungen:

    a) Die Lizenz wird für jeweils nur ein Projekt gewährt. Für die Verwendung der Software für jedes weitere Projekt muss die Lizenz durch den Abschluss jeweils eines weiteren Vertrags erworben werden.

    b) Die Lizenz gilt für die Dauer des bei der Anmeldung des Projekts jeweils ausgewählten Zeitraums und wird nicht automatisch verlängert.

  4. Lizenzgewährung für Abonnementverträge:

    a) Die Lizenz wird für eine durch die Auswahl des jeweiligen Abonnementpaketes definierte Anzahl von Projekten gewährt.

    b) Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Abonnementvertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird das Abonnement automatisch um jeweils einen Monat verlängert, bis der Abonnementvertrag gekündigt wird.

    c) Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist es nicht möglich, Downgrades eines gebuchten Abonnementpaketes vorzunehmen.

    d) Der Kunde kann einen Abonnementvertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat kündigen.

    e) PreProducer hat das Recht, das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat aufzulösen.

    f) Der erste Abrechnungsmonat beginnt grundsätzlich direkt mit Vertragsabschluss. Darauffolgende Abrechnungsmonate enden jeweils am gleichen Tag jedes folgenden Kalendermonats. Fehlt dieser Tag in einem Kalendermonat, endet der Abrechnungsmonat bereits am letzten Tag des betreffenden Monats.

    g) PreProducer stellt die Rechnung dem Kunden vor dem SEPA-Lastschrifteinzug in dessen persönlichem PreProducer-Account (Bereich „Rechnungen“) zur Verfügung.

Lizenzbeschränkung

  1. Es ist nicht gestattet, die Software als ganzes oder in Teilen auf einem Computer, Server oder sonstigem elektonischen Speichermedium abzuspeichern und / oder unter Umgehung der unter Punkt 1 - Lizenzgewährung genannten Internetseiten auszuführen. Dies gilt nicht für von PreProducer zum Download bereitgehaltene Dateien.
  2. Es ist nicht gestattet, den Quelltext oder Teile des Quelltextes zu veröffentlichen.
  3. Es ist nicht gestattet, die Lizenz zu vermieten oder Leasingverträge abzuschließen, es sei denn, das schriftliche Einverständnis der PreProducer Software UG (haftungsbeschränkt) liegt hierfür vor.
  4. Es ist nicht gestattet, Eigentümerhinweise, Etiketten oder Werbebanner aus der Software oder damit in Verbindung stehender Dokumentationen zu verändern oder zu entfernen.
  5. Die Lizenz erteilt Ihnen keinerlei Rechte an Erweiterungen oder Aktualisierungen an der Software oder an Unterstützungsleistungen.

Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zum sofortigen und unangekündigten Entzug der Lizenz.

Garantie und Haftung

PreProducer haftet keinesfalls und unter keiner juristischen Theorie für direkte oder indirekte Schäden, Sonder-, Neben- oder Folgeschäden, welche durch etwaige Störungen oder unsachgemäße Bedienung seitens des Lizenznehmers entstehen. PreProducer gewährleistet nicht, dass alle Funktionen immer fehlerfrei ausgeführt werden, der Betrieb der Software geschützt abläuft, die Software ununterbrochen ausgeführt werden kann, die Software von mehreren Personen gleichzeitig ausgeführt werden kann und die Software während des Lizenzzeitraums permanent zur Verfügung steht.

PreProducer haftet nicht für Browser-bedingte Inkompatibilitäten. PreProducer haftet nicht für mögliche Serverausfälle oder Computerfehler. PreProducer haftet auch nicht für daraus entstehende Folgeschäden. PreProducer haftet nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens PreProducer. In diesem Fall ist die Höhe der Haftung auf die vom Lizenznehmer entrichtete Lizenzgebühr beschränkt. Dem Lizenznehmer obliegt die Beweislast für Verschulden und Schadensgrund. PreProducer haftet nicht für Ansprüche Dritter. PreProducer ist nicht verpflichtet, entstandene Schäden, soweit diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens PreProducer entstanden sind, zu beheben.

Zahlungsbedingungen

Wenn Sie einen Zugang zur Onlinesoftware PreProducer erwerben, verlängern oder in Ruhezustand versetzen, wird der zu zahlende Betrag sofort fällig. Der Zahlungsvorgang wird nicht direkt von PreProducer abgewickelt, sondern erfolgt über den Zahlungsdienst "Sparkasse Internetkasse". Als Bezahlarten stehen das SEPA-Lastschriftverfahren und die Buchung per Kreditkarte zur Auswahl.

Bei SEPA-Lastschriften wird zusätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat erzeugt. Das Lastschriftmandat zeichnet sich durch Angabe unserer Gläubiger-Identifikationsnummer sowie der individuellen Mandatsreferenz aus und ist Bestandteil der erzeugten Rechnung. Die Fälligkeit beträgt bei SEPA-Lastschriften 3 Werktage ab Mandatserteilung.

Erst nach erfolgreicher Transaktion des zu zahlenden Betrags kann die jeweilige Dienstleistung von PreProducer in Anspruch genommen werden.

Als Benutzer der Software sind Sie nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern Ihnen nicht ein rechtskräftig festgestelltes Zurückbehaltungsrecht zusteht. Bei nicht berechtigtem Zahlungsrückbehalt oder mehr als 14-tägigem Zahlungsrückstand kann PreProducer den Zugang zur Software sperren, bis der Zahlungsrückstand behoben ist.

Die Höhe des zu zahlenden Betrags für einen Zugang zur Software richtet sich nach der von Ihnen ausgewählten Länge des Nutzungszeitraums und der Art des Produkts. Rückerstattungen von Beträgen oder Teilbeträgen bei vorzeitiger Beendigung eines Projekts sind nicht möglich.

Die Nutzungsgebühr für die Software kann jederzeit angepasst werden. Über anstehende Preisänderungen der Nutzungsgebühr erhalten Sie rechtzeitig vor Inkrafttreten entsprechende Informationen per E-Mail und auf unserer Webseite.

Belehrung zum Widerrufsrecht

Der Erwerber der Nutzungslizenz für PreProducer Filmproduktionssoftware hat das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform unter Angabe seiner Identifizierungsnummer zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs erforderlich. Der Widerruf ist zu richten an:
PreProducer Software UG (haftungsbeschränkt), Alte Jakobstr. 77d, 10179 Berlin

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen und ggf. gezogene Nutzungen zurückzugewähren.

Nach § 312d Abs.(4) Satz 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht, wenn gelieferte Software vom Besteller (hier der Erwerber der Nutzungslizenz) geöffnet bzw. entsiegelt wurde. Als entsiegelt und damit als in Anspruch genommen gilt die Onlinesoftware PreProducer, sobald der Zugang zum bestellten Projekt mittels dafür zu verwendendem Aktivierungscode freigeschaltet wurde.

Sonstiges

Lizenzgeber ist die PreProducer Software UG (haftungsbeschränkt), Alte Jakobstraße 77d, 10179 Berlin. Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen der Lizenzbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Lizenzgeber bestätigt werden. Für alle Streitigkeiten aus dem Lizenzvertrag bzw. der Nutzung der Software "PreProducer" gilt Berlin als Gerichtsstand vereinbart. PreProducer ist jedoch berechtigt, den Lizenznehmer / Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) zu verklagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Auf Verträge mit PreProducer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


 

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