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Verlängerung der Projektaufbewahrungszeiten

05.02.2024

Auf vielfachen Wunsch haben wir die Aufbewahrungsfrist für abgelaufene Projekte auf 30 Tage erhöht. Innerhalb dieses Zeitraums verbleiben die Projekte also noch auf unseren Servern und können verlängert werden.
Auch die Aufbewahrungsfrist für Demoprojekte haben wir auf 30 Tage erhöht. Außerdem ist die Laufzeit der Demoprojekte auf 7 Tage verlängert worden.

    

Neue Beitragsbemessungsgrenzen bei der Sozialversicherung für 2024

04.12.2023

Wie die Bundesregierung Ende November bekannt gab, steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Das Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung abschließend zugestimmt. Derweil bleiben die Sozialversicherungssätze gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die SV-Sätze im Überblick (AG-Anteil):

KV: 7,3%
KV ermäßigt: 7,0% (nur AN-Anteil ist geringer)
PV: 1,7%
RV: 9,3%
AV: 1,3%

U3: 0,06%

KSK: 5,0%

Beitragsbemessungsgrenzen:

KV/PV: 5.175,00 / Monat
RV/AV: 7.550,00 / Monat

    

Neuer Beitragssatz für die Pflegeversicherung ab 1. Juli

03.07.2023

Ab dem 1. Juli 2023 gilt ein neuer Beitragssatz für die Pflegeversicherung. Während der Arbeitnehmerbeitrag sich nach der Anzahl der Kinder richtet, beträgt der Arbeitgeberbeitrag unabhängig von der Kinderzahl der Mitarbeitenden konstant 1,7 Prozent (in Sachsen 1,2%).
Der neue Beitragssatz steht für die Gagenkalkulation in PreProducer nun zur Verfügung.

    

Die SV-Beitragssätze für 2023

27.12.2022

Auch für das Jahr 2023 hat der Gesetzgeber wieder ein paar Änderungen bei den Sozialversicherungssätzen vorgenommen. Die neuen Werte sind eingepflegt und stehen für die Gagenkalkulation ab sofort zur Verfügung.

Die Sätze im Überblick:

Bemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: 4.987,50 EUR/Monat
Bemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung: 7.300,00 EUR/Monat

AG-Anteil Krankenversicherung: 7,3%
AG-Anteil Krankenversicherung ermäßigt: 7,0% (unter 70 Tage beschäftigt)

AG-Anteil Pflegeversicherung: 1,525%

Umlageversicherung U3: 0,06%

AG-Anteil Rentenversicherung: 9,3%
AG-Anteil Arbeitslosenversicherung: 1,3%

KSK-Abgabe: 5,0%

    

Die SV-Beitragssätze für 2022

30.12.2021

Viel hat sich an den SV-Sätzen gegenüber dem letzten Jahr nicht geändert. Ein Update für die korrekte Gagenkalkulation ist natürlich trotzdem erforderlich.

Die Sätze für 2022 in der Übersicht:

Bemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: 4.837,50 EUR/Monat
Bemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung: 7.050,00 EUR/Monat

AG-Anteil Krankenversicherung: 7,3%
AG-Anteil Krankenversicherung ermäßigt: 7,0% (unter 70 Tage beschäftigt)

AG-Anteil Pflegeversicherung: 1,525%

Umlageversicherung U3: 0,09%

AG-Anteil Rentenversicherung: 9,3%
AG-Anteil Arbeitslosenversicherung: 1,2%

KSK-Abgabe: 4,2%

    

Variable Ausgabe von SV-Kosten

03.09.2021

Die Sozialversicherungskosten in der Gagenkalkulation können jetzt wahlweise zusammengefasst oder detailliert nach den einzelnen SV-Kosten (KV, PV, RV, AV, U1, U2, U3) aufgeschlüsselt ausgegeben werden. Über den Bereich der Einstellungen und Konstanten kann gewählt werden, ob der SV zusammengefasst oder aufgeschlüsselt ausgegeben werden soll. Die gewählte Ausgabeoption wird im Kalkulations-PDF in den Anlagen zu jeder SV-pflichtigen Person angezeigt.

    


 

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