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Die SV-Beitragssätze für 2023

27.12.2022

Auch für das Jahr 2023 hat der Gesetzgeber wieder ein paar Änderungen bei den Sozialversicherungssätzen vorgenommen. Die neuen Werte sind eingepflegt und stehen für die Gagenkalkulation ab sofort zur Verfügung.

Die Sätze im Überblick:

Bemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: 4.987,50 EUR/Monat
Bemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung: 7.300,00 EUR/Monat

AG-Anteil Krankenversicherung: 7,3%
AG-Anteil Krankenversicherung ermäßigt: 7,0% (unter 70 Tage beschäftigt)

AG-Anteil Pflegeversicherung: 1,525%

Umlageversicherung U3: 0,06%

AG-Anteil Rentenversicherung: 9,3%
AG-Anteil Arbeitslosenversicherung: 1,3%

KSK-Abgabe: 5,0%

    

Die SV-Beitragssätze für 2022

30.12.2021

Viel hat sich an den SV-Sätzen gegenüber dem letzten Jahr nicht geändert. Ein Update für die korrekte Gagenkalkulation ist natürlich trotzdem erforderlich.

Die Sätze für 2022 in der Übersicht:

Bemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: 4.837,50 EUR/Monat
Bemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung: 7.050,00 EUR/Monat

AG-Anteil Krankenversicherung: 7,3%
AG-Anteil Krankenversicherung ermäßigt: 7,0% (unter 70 Tage beschäftigt)

AG-Anteil Pflegeversicherung: 1,525%

Umlageversicherung U3: 0,09%

AG-Anteil Rentenversicherung: 9,3%
AG-Anteil Arbeitslosenversicherung: 1,2%

KSK-Abgabe: 4,2%

    

Variable Ausgabe von SV-Kosten

03.09.2021

Die Sozialversicherungskosten in der Gagenkalkulation können jetzt wahlweise zusammengefasst oder detailliert nach den einzelnen SV-Kosten (KV, PV, RV, AV, U1, U2, U3) aufgeschlüsselt ausgegeben werden. Über den Bereich der Einstellungen und Konstanten kann gewählt werden, ob der SV zusammengefasst oder aufgeschlüsselt ausgegeben werden soll. Die gewählte Ausgabeoption wird im Kalkulations-PDF in den Anlagen zu jeder SV-pflichtigen Person angezeigt.

    

Die SV-Beitragssätze für 2021

01.01.2021

Auch das Jahr 2021 bringt wieder ein paar Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen mit sich, wenngleich es diesmal nur drei Änderungen sind. Die aktuellen Sätze für 2021 in der Übersicht:

Bemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: 4.837,50 EUR/Monat
Bemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung: 7.100,00 EUR/Monat

AG-Anteil Krankenversicherung: 7,3%
AG-Anteil Krankenversicherung ermäßigt: 7,0% (unter 70 Tage beschäftigt)

AG-Anteil Pflegeversicherung: 1,525%

Umlageversicherung U3: 0,12%

AG-Anteil Rentenversicherung: 9,3%
AG-Anteil Arbeitslosenversicherung: 1,2%

KSK-Abgabe: 4,2%

Nicht vergessen: Ab dem neuen Jahr gelten in Deutschland auch wieder die normalen Mehrwertsteuersätze von 19% bzw. 7%.

    

Mehrwertsteuersenkung für Käufe von Projektlizenzen.

01.07.2020

Als Teil des Corona-Konjunkturpakets hat die deutsche Bundesregierung zum 1. Juli 2020 die Mehrwertsteuer bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% gesenkt. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung natürlich weiter. Der Preis für den Kauf von Projektlizenzen ist daher für diesen Zeitraum entsprechend gesenkt.

    

Angaben zum CO2-Fußabdruck in Kalkulation integriert

10.02.2020

Nachdem die MfG Baden-Württemberg schon zur nächsten Förderrunde die Angabe eines CO2-Fußabdrucks bei Fördereinreichung verlangt, haben wir die Erfassung der CO2-Emissionen auf Posten- und Anlagenebene in die Kostenkalkulation integriert.
Es lassen sich neben dem Emissionswert selbst auch Kompensationszahlungen (sofern erforderlich) mit kalkulieren und terminieren, sowie unterschiedliche CO2-Kalkulationsfassungen gegenüberstellen (z.B. um schnell den geplanten und den tätsächlich erreichten wert vergleichen zu können).

    


 

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