Endbenutzer - Lizenzvertrag
Dieser Lizenzvertrag für das Produkt "PreProducer" von PolyArtis, Becker & Dasche GbR ist ein rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen, als natürliche oder juristische Person und der PolyArtis, Becker & Dasche GbR. Durch das Aktivieren der Schaltfläche "Lizenzvertrag akzeptieren" stimmen Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zu. Wenn Sie den Bestimmungen des Vertrags nicht zustimmen, aktivieren Sie die Schaltfläche nicht. Ansonsten erklären Sie sich damit einverstanden, die nachfolgenden Bedingungen zur Nutzung der Software "PreProducer" zu befolgen. Sie bestätigen, dass Sie den Lizenzvertrag gelesen und verstanden haben und die Bedingungen einhalten.
Die von Ihnen an PolyArtis abgegebenen persönlichen Angaben unterliegen dem Datenschutz und werden von PolyArtis vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht durch richterlichen Beschluss erforderlich ist. Als nicht persönliche Angaben gelten die Angaben zur Anzahl der am jeweiligen Projekt beteiligten Personen, Titel des Projekts sowie Anzahl der Drehtage und Zeitraum des Projekts. Diese Angaben können von der PolyArtis Becker & Dasche GbR an Sponsoren, Werbepartner und Geschäftspartner weitergegeben werden.
Lizenzgewährung:
Die PolyArtis Becker & Dasche GbR erteilt Ihnen hiermit eine nichtausschließliche Lizenz zur Verwendung der Software "PreProducer" und aller damit in Verbindung stehender Dokumentationen. Diese Lizenz ist abhängig von folgenden Bestimmungen:
| 1. |
Die Software darf nur über die von der PolyArtis Becker & Dasche GbR eingerichteten Internetseiten www.preproducer.de und www.preproducer.com aufgerufen und verwendet werden. |
| 2. |
Die Lizenz wird für jeweils nur ein Projekt gewährt. Für die Verwendung der Software für jedes weitere Projekt muss die Lizenz durch den Abschluss jeweils eines weiteren Vertrags erworben werden. |
| 3. |
Die Lizenz gilt für die Dauer von jeweils 30 Tagen und wird automatisch um weitere 30 Tage verlängert, wenn Sie den Endbenutzer-Lizenzvertrag nicht im dafür vorgesehenen Feld "Abonnement kündigen" im Bereich "Kundenservice" kündigen. |
| 4. |
Die Software darf von beliebig vielen an dem jeweiligen Projekt beteiligten Personen und auf beliebig vielen Computern unter Verwendung des für das Projekt festgelegten Passworts für den Zeitraum der Lizenzgewährung benutzt werden. |
Lizenzbeschränkung:
| 1. |
Es ist nicht gestattet, die Software als ganzes oder in Teilen auf einem Computer, Server oder sonstigem elektonischen Speichermedium abzuspeichern und / oder unter Umgehung der unter Punkt 1 - Lizenzgewährung genannten Internetseiten auszuführen. Dies gilt nicht für zum Download bereitgehaltene Dateien im PDF-Format. |
| 2. |
Es ist nicht gestattet, den Quelltext oder Teile des Quelltextes zu veröffentlichen. |
| 3. |
Es ist nicht gestattet, die Lizenz zu vermieten oder Leasingverträge abzuschließen, es sei denn, das schriftliche Einverständnis der PolyArtis Becker & Dasche GbR liegt hierfür vor. |
| 4. |
Es ist nicht gestattet, Eigentümerhinweise, Etiketten oder Werbebanner aus der Software oder damit in Verbindung stehender Dokumentationen zu verändern oder zu entfernen. |
| 5. |
Die Lizenz erteilt Ihnen keinerlei Rechte an Erweiterungen oder Aktualisierungen an der Software oder an Unterstützungsleistungen. |
Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zum sofortigen und unangekündigten Entzug der Lizenz.
Garantie und Haftbarkeit:
PolyArtis haftet keinesfalls und unter keiner juristischen Theorie für direkte oder indirekte Schäden, Sonder-, Neben- oder Folgeschäden, welche durch etwaige Störungen oder unsachgemäße Bedienung seitens des Lizenznehmers entstehen. PolyArtis gewährleistet nicht, dass alle Funktionen immer fehlerfrei ausgeführt werden, der Betrieb der Software geschützt abläuft, die Software ununterbrochen ausgeführt werden kann, die Software von mehreren Personen gleichzeitig ausgeführt werden kann und die Software während des Lizenzzeitraums permanent zur Verfügung steht. PolyArtis haftet nicht für Browser-bedingte Inkompatibilitäten. PolyArtis haftet nicht für mögliche Serverausfälle oder Computerfehler. PolyArtis haftet auch nicht für daraus entstehende Folgeschäden.PolyArtis haftet nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens PolyArtis. In diesem Fall ist die Höhe der Haftung auf die vom Lizenznehmer entrichtete Lizenzgebühr beschränkt. Dem Lizenznehmer obliegt die Beweislast für Verschulden und Schadensgrund. PolyArtis haftet nicht für Ansprüche Dritter. PolyArtis ist nicht verpflichtet, entstandene Schäden, soweit diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens PolyArtis entstanden sind, zu beheben.
PolyArtis stellt seinen Kunden auch zeitlich begrenzte Testversionen der Software PreProducer kostenlos zur Verfügung. Für die Funktionalität solcher Testversionen haftet PolyArtis keinesfalls. Bei der Benutzung solcher Testversionen liegt das Gesamtrisiko beim Lizenznehmer bzw. Benutzer der Software.
Zahlungsbedingungen:
Die Erteilung der Lizenz erfolgt gegen Zahlung einer Lizenzgebühr. Akzeptiert werden die Zahlungsmethoden, die im Bereich "PreProducer abonnieren" angeboten werden. Die Lizenzgebühr ist sofort nach erfolgter Erteilung der Lizenz ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Werktagen zur Zahlung fällig. Dem Lizenznehmer wird pro Mahnung auf Grund von Zahlungsverzug eine Gebühr in Höhe von 5 Euro in Rechnung gestellt. Kommt der Lizenznehmer mit der Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, so ist PolyArtis berechtigt, die Lizenz zu sperren. Wird der säumige Rechnungsbetrag innerhalb einer genannten Zahlungsfrist bezahlt, wird die Sperrung der Lizenz aufgehoben. Wird der säumige Rechnungsbetrag innerhalb einer genannten Zahlungsfrist nicht bezahlt, ist PolyArtis berechtigt, die Lizenz und alle damit verbundenen, durch den Lizenznehmer angelegten, Datenbanken unwiederbringlich zu löschen.
Die Forderung zur Zahlung der Lizenzgebühr bleibt bestehen und kann gerichtlich geltend gemacht werden.
PolyArtis ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Abwicklung der Zahlung der Lizenzgebühr zu beauftragen.
Sonstiges:
Lizenzgeber ist die PolyArtis Becker und Dasche GbR, Waldowstraße 19, 13156 Berlin. Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen der Lizenzbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Lizenzgeber bestätigt werden. Für alle Streitigkeiten aus dem Lizenzvertrag bzw. der Nutzung der Software "PreProducer" gilt Berlin als Gerichtsstand vereinbart. PolyArtis ist jedoch berechtigt, den Lizenznehmer / Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) zu verklagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Auf Verträge mit PolyArtis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
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